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Elektrowerk Kiens GmbH

Beschluss 84/12

Technische Anpassung des Netzanschlusses gemäß Delibera 84/2012 für Mittelspannungsanschlüsse > 50 kW

Gemäß den Bestimmungen der Autoritá Energia und wie zahlreich in unserem Rundschreiben hingewiesen war der 31.03.2013 die Frist für die Anpassung aller Produktionsanlagen mit einer Leistung über 50 kW und Anschluss auf Mittelspannungsebene, welche vor dem 31.03.2012 in Betrieb gegangen sind, an den Allegato A70 des Codice di Rete der Terna.

Da aktuell Kontrollen diesbezüglich durchgeführt werden wir, wenn die Anpassung nicht durchgeführt wurde, der GSE die Auszahlung der Beiträge ab dem 31.03.2013 bis zur Erfüllung der verpflichtenden Anpassung aussetzen.

Sollten Sie trotz Anpassung eine Mitteilung vom GSE über die Aussetzung der Förderung erhalten haben, so setzten Sie sich bitte mit Ihrem Netzbetreiber in Kontakt, da dieser für die Meldung der erfolgten Anpassung an den GSE verantwortlich ist.

Jeder Produzent ist zudem aufgefordert das neue „Regolamento di Esercizio“ (oder entsprechend die geänderten Anhänge, erstellt durch das Unternehmen, welches die Anpassung durchgeführt hat), unterzeichnet vom Netzbetreiber an den GSE zu schicken. Hierfür ist keine Frist gegeben, es wird allerdings empfohlen, dies bei nächster Gelegenheit zu machen, damit dem GSE die vollständige Projektdokumentation vorliegt. Die Anschreiben hierfür sind unter dem unten angeführten Link herunterzuladen (es wird zwischen Photovoltaikanlage und anderen Technologien unterschieden).

Vordrucke für die Versendung der technischen Unterlagen an den GSE finden Sie unter: www.gse.it